Zahnfehlstellungen führen zu verstärkter Abnützung der Zähne und können langfristig zu Schädigungen am Zahnhalteapparat (Parodontose; späterer Zahnverlust möglich!) und an den Kiefergelenken führen. Schädigungen der Knorpelstrukturen in den Kiefergelenken sind heutzutage nicht heilbar !!!
Wenn das vollständige Milchgebiß im 6. bis 7. Lebensjahr keine deutlichen Lücken im Bereich der Frontzähne zeigt, so kann von einem späteren Platzmangel für die bleibenden Zähne ausgegangen werden.
Nach dem Zahnwechsel der mittleren Oberkieferfrontzähne lassen sich die meisten Entwicklungsprobleme für die spätere Zahnstellung schon erkennen. Auch kann schon entschieden werden, ob bereits frühzeitige Maßnahmen zur unterstützenden Steuerung des Zahnwechsel erforderlich werden.
Für die meisten Zahnfehlstellungen ist der günstigste Zeitpunkt zum Behandlungsbeginn zwischen dem 8. Und 10. Lebensjahr.
„JA“! Es ist grundsätzlich günstiger eine Behandlung im Wechselgebiß zu beginnen, da noch mehr Einflußnahme auf die Kieferwachstumsentwicklung möglich ist.
„JA“! Auch bei erwachsenen Patienten können Zähne noch verschoben und eine Zahnstellungskorrektur durchgeführt werden. Meist werden hierfür allerdings festsitzende Apparaturen erforderlich.
Die Kasse übernimmt die gesamten Behandlungskosten, wenn die Zahnfehlstellung nach den gesetzlichen Richtlinien in die „kieferorthopädischen Indikations-Grade“ (KIG) 3 bis 5 eingeordnet werden kann.
Die im Rahmen einer Kassenbehandlung möglichen festsitzenden und abnehmbaren Behandlungsapparaturen sind von sehr guter Qualität und sind damit geeignet, auch eine entsprechende Behandlungsqualität bei guter Mitarbeit zu erreichen.
Grundsätzlich „NEIN“! Bei einer Behandlung nach den gesetzlichen Richtlinien der Kasse werden die gesamten Behandlungskosten von der Kasse übernommen.
Werden bei einer kieferorthopädischen Behandlung andere Therapiekonzepte oder Apparaturen gewünscht als diejenigen, die von der Kasse entsprechend der individuellen Zahnfehlstellung vor Behandlungsbeginn genehmigt wurden, so können Zusatzkosten entstehen. Von Patient/Eltern gewünschte zusätzliche Behandlungsmaßnahmen und die dafür entstehenden Zusatzkosten müssen aber zuvor in einem schriftlichen Heil- und Kostenplan festgelegt und vereinbart werden.
Man unterscheidet grundsätzlich abnehmbare und festsitzende Apparaturen. Abnehmbare Behandlungsgeräte sind überwiegend für die Kieferwachstumsentwicklung geeignet, festsitzende Geräte sind für die einzelnen Zahnbewegungen zuständig.
Grundsätzlich „JA“! Materialtechnische Unterschiede in Bezug auf Verträglichkeit, behandlungstechnische Unterschiede in Bezug auf das Wirkungsprinzip (z.B. funktionskieferorthopädische Bionatoren).
Grundsätzlich „JA“! Auch materialtechnische und behandlungstechnische Unterschiede. Insbesondere unterscheidet man Apparaturen, die nach dem „Mittelwertprinzip“ arbeiten, d.h. es werden Zahnstellungskorrekturen nach Durchschnittswerten durchgeführt, und individualisierbare Apparaturen, die Zahnbewegungen nach den individuellen geweblichen Voraussetzungen des einzelnen Patienten ermöglichen. Individualisierte Apparaturen wirken schneller, genauer, schonender und führen zu einem stabileren Ergebnis.
Grundsätzlich „JA“. Allerdings ist hierfür eine regelmäßige tägliche Tragezeit von über 20 Stunden erforderlich. Außerdem können abnehmbare Behandlungsgeräte keine genaue 3-dimensionale Zahnbewegung bewirken, d.h. das maximal erreichbare Ergebnis ist weniger genau und weniger stabil.
Ja, sofern kein ausgeprägter Bedarf an Maßnahmen zur Steuerung des Kieferwachstums vorliegt.
Nein, da unsere spezielle Klebetechnik eine vollständige Polimerisation (Aushärtung) des Klebers gewährleistet. Aus diesem Grund verzichten wir auf lichthärtende Kleber, da diese keine vollständige Aushärtung unter der Metallbasis des Brackets gewährleisten können!
Grundsätzlich erfordert aber jede kieferorthopädische Behandlungsapparatur eine gute und regelmäßige Mundhygiene.
Grundsätzlich „JA“. Es gibt die Möglichkeit zur „professionelle Zahnreinigung“. Hierbei müssen bei festsitzenden Geräten die Behandlungsdrähte kurzzeitig entfernt werden, um das Bracketumfeld genau reinigen zu können. Optimalen Schutz bietet eine Zahnversiegelung um den Bracketbereich bzw. für die gesamten Zahnoberflächen.
Scharniertechniken werden häufig eingesetzt, um eine Mitarbeitsproblematik auszugleichen. Allerdings haben diese Geräte häufig auch unerwünschte Nebenwirkungen, da sie die Zahnwurzeln und die Kiefergelenke verstärkt belasten!
Außerdem ist ihre Wirkung auf das Kieferwachstum unter Fachleuten umstritten!
Es sind durchsichtige, die Zähne überdeckenden Kunststoffschienen. Sie können bei kleineren Zahnstellungskorrekturen Anwendung finden. Allerdings haben sie Nachteile bei der Korrektur der Verzahnung zwischen den Oberkiefer- und Unterkieferzahnreihen.
KFO-Implantate sind Verankerungsschrauben, die an bestimmten Stellen in den Kieferknochen eingesetzt werden. Diese Implantate dienen als Verankerung, um Zähne verschieben zu können. Sie erfordern eine sehr gute Mundhygiene und werden nicht von der Kasse bezahlt.
Häufig entsteht Platzmangel durch Aufwanderung der Seitenzähne von hinten nach vorn. Falls diese Aufwanderung nicht rückgängig gemacht werden kann, ist es sinnvoll, die Zahnzahl zu reduzieren, um Platz für die Zahnstellungskorrektur zu gewinnen.
Es stellt sich dann die Frage, was macht man später, wenn der entsprechende Milchzahn verloren gegangen ist. Schließt man die Lücke mit einer prothetischen Brücke oder mit einem Implantat. Häufig läßt sich die Lücke auch kieferorthopädisch schließen, sodass aufwändige prothetische Konstruktionen oder Implantate als Fremdkörper im Knochen vermieden werden können.
Grundsätzlich „JA“. Wichtig ist hierbei allerdings, dass eine korrekte Verzahnung zwischen den Zahnreihen von Oberkiefer und Unterkiefer eingestellt werden kann.
Da viele verschiedene Faktoren tagtäglich auf die Zähne einwirken, kann es wieder zu gewissen Veränderungen an der Zahnstellung kommen. Genetisch bedingte Faktoren beim Kieferwachstum, Fehlfunktionen von Zunge, Lippen und Wangen und auch Press-und Knirschgewohnheiten nehmen dauerhaft Einfluss auf die Stellung der Zähne.
Grundsätzlich „JA“! Wird im Behandlungsverlauf auch diejenige Kieferentwicklung berücksichtigt, die noch nach der KFO-Behandlung bis zum Abschluss des Kieferwachstums erfolgt und wird zusätzlich die Stellung der Frontzähne mittels festsitzenden und unsichtbaren Retainern gesichert, so kann das erreichte und optimierte Ergebnis der Zahnstellungskorrektur dauerhaft gesichert werden.