Informationen zur kieferorthopädischer Behandlung im Rahmen der Kassenrichtlinien

d.h. die gesetzlichen Richtlinien betreffen folgende Aspekte:

  • Kostenübernahme für Behandlungen bei bestimmten Zahnfehlstellungen entsprechend den „KIG“-Richtlinien der Kassen
  • Kostenübernahme für Behandlungen mit abnehmbaren und festsitzenden Apparaturen entsprechend den individuellen Zahnfehlstellungen
  • Kostenübernahme für Behandlung mit der Maßgabe von „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“
  • Behandlungsbeginn vom Stand des Zahnwechsels abhängig
  • Notwendigkeit der korrekten Patienten-Mitarbeit, d.h. korrekte regelmäßge Tragezeit der abnehmbaren Geräte und korrekte regelmäßge Mund-/Gerätehygiene.
  • Behandlungstechniken und Maßnahmen von der individuellen Zahnfehlstellung abhängig
  • Zeitlich begrenzte Behandlungsdauer
  • Kostenübernahme auch bei erwachsenen Patienten im Rahmen einer kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Behandlung